Disability
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Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von der UNO-Generalversammlung am 13. Dezember 2006 verabschiedet, die polnische Regierung hat es am 20. März 2007 unterzeichnet und die Ratifizierung durch Polen fand am 6. September 2012 statt. Der Zweck des Übereinkommens ist der Schutz von Personen mit Behinderungen sowie die Sicherstellung der vollen und gleichen Inanspruchnahme der Menschenrechte durch diese Menschen wie bei allen anderen Bürgern. Polen ist verpflichtet, die im Übereinkommen enthaltenen Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Inanspruchnahme der Rechte durch Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Der Text des Übereinkommens wurde im Gesetzblatt vom 25. Oktober 2012, Pos. 1169 veröffentlicht.